1. Die Leitformel der KTI „Science to market“ ist zwar einprägsam, indes partiell irreführend bzw. zumindest nicht selbsterklärend, da auch der öffentliche Sektor Abnehmer, Nachfrager und Umsetzungspartner ist. Gerade in den Bereichen Soziale Arbeit, Bildung, Gesundheit, Tourismus und Verwaltung ist der öffentliche Sektor der wichtigste Partner.
- Empfehlung: „Wording“ und Kommunikation überprüfen. Präziser wäre es von „Science to society“ zu sprechen.
2. Die aus der geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschung fliessenden „Produkte“ sind in ihrer grossen Mehrheit nicht tangibel. Die Anwendungen erscheinen in Form von Konzepten, Methoden, Modellen, Prozeduren und Prozessen, die entweder „person to person“, eben als Dienstleistungen, erbracht werden oder als „Know-How“ allgemein verfügbar gemacht werden. Als Dienstleistungen sind sie im Unterschied zu Produkten an Ort, Zeit und Personen gebunden und lassen sich nicht in derselben Weise übertragen wie ein Produkt. Dies erfordert denn auch andere Diffusionsmechanismen. Überdies erfordert das veränderte Prozesswissen oftmals eine Veränderung des sozialen Systems, in welchem eine Dienstleistung erbracht wird, so dass der Implementierungsprozess als gesonderter Teil des Innovationsprozesses zu betrachten ist.
- Empfehlung I: „Wording“ und Kommunikation überprüfen. Präziser wäre es, von Leistungen zu sprechen, ein Begriff, welcher Sachgüter, Dienstleistungen und Know-How abdeckt.
- Empfehlung II: Ein wesentlicher Mechanismus zur Diffusion von geistes- und sozialwissenschaftlichen Leistungen ist die Publikation.
- Empfehlung III: Eine klassische Form der Diffusion ist ferner die Weiterbildung. Es sollte daher möglich sein, die Entwicklung von Weitebildungsmodulen als Teil eines KTI-Projektes zu fördern.
- Empfehlung IV: Geprüft werden müsste, ob die Implementierung mit einer Systemveränderung einhergeht, welche als Teil des Innovationsprozesses gesondert zu fördern wäre.
3. In enger Verbindung mit den Punkten 1 und 2 steht die Frage nach einem angemessenen Nutzenbegriff: Ein mit dem Gewinn oder dem Preis in der Erwerbswirtschaft vergleichbares Erfolgskriterium existiert weder im öffentlichen Sektor, noch in jenen Fällen, wo Know-How in Form von Konzepten, Methoden, Modellen oder Prozeduren allgemein verfügbar gemacht wird. Zu überlegen wäre, im Sinne der Gemeinwirtschaft zwischen direktem und indirektem Nutzen sowie Beanspruchungs- und Gewährleistungsnutzen zu unterscheiden. Ebenso müssten verhinderte Kosten einbezogen werden. Schliesslich ist zu beachten, dass sich im öffentlichen Sektor getätigte Investitionen in ihrer Mehrheit nicht in Form von zusätzlichen (Geld-)mitteln, sondern in Form von verbesserten Lösungen auszahlen.
- Empfehlung: Der erwerbswirtschaftliche Nutzenbegriff lässt sich nur bedingt auf die von den Geistes- und Sozialwissenschaften erbrachten Leistungen anwenden. Differenziertere Nutzenkonzepte finden sich in der Gemeinwirtschaftslehre. Grundsätzlich ist von der Frage auszugehen, ob mit der Leistung ein Bedarf abgedeckt wird, wobei sich dieser Bedarf im Falle des öffentlichen Sektors oder öffentlicher Güter nicht nur in Form einer Zahlungsbereitschaft anzeigt. Generell könnte in all diesen Fällen von einem „gesellschaftlichen Wert“ gesprochen werden.
4. Die für die KTI relevante Forschung ist zwei Referenzsystemen verpflichtet: dem Wissenschaftssystem und den Anwendern von den im Wissenschaftssystem gewonnenen Applikationen. Damit beide Systeme bedient werden können, ist die Möglichkeit der Publikation zwingend.
- Empfehlung: Die Förderung von Publikationen ist zwingend (siehe auch Punkt 2)
5. Von Innovationen kann sinnvollerweise dann gesprochen werden, wenn neues Wissen zu neuen Applikationen führt. Im Wissenschaftssystem gewonnenes, neues Wissen ist zwingend zu publizieren.
- Empfehlung: In Übereinstimmung mit den Punkten 2 und 4 sollten die Publikation von Ergebnissen bzw. deren angemessene Diffusion integraler Bestandteil der Innovationsförderung sein.

