1. Bei den für die geistes- und sozialwissenschaftliche Forschung wichtigen Partnern im öffentlichen Sektor fehlt oftmals die Zahlungsbereitschaft oder -fähigkeit. Dies liegt auch daran, dass die Anwender davon ausgehen können, dass die Erkenntnisse früher oder später als öffentliches Gut zur Verfügung stehen.
- Empfehlung I: Hilfestellung der KTI bei der Akquisition von Umsetzungspartnern, beispielsweise in Form von verbindlichen Absichtserklärungen.
- Empfehlung II: Die Ressourcen oder Leistungen von Hochschulen und anderen staatlichen Einrichtungen könnten in begründeten Fällen als Leistungen von Umsetzungspartnern angerechnet werden.
2. Die möglichen Innovationsbeiträge der Geistes- und Sozialwissenschaften müssen in den meisten Fällen interdisziplinär erarbeitet werden: Der Aufbau und die Umsetzung von interdisziplinären Projekten ist äusserst aufwändig.
- Empfehlung: Zu prüfen sind KTI-Beiträge an die Projektplanung und –formulierung.
3. In Form von Konzepten, Methoden und Know-How erfolgt die Diffusion von geistes- und sozialwissenschaftlichen Innovationen sehr rasch. Entsprechend ist der Absender in den seltensten Fällen bekannt und die Innovation wird zu einem öffentlichen Gut. Beides führt zu einer generellen Unterschätzung des Wertes geistes- und sozialwissenschaftlicher Forschung.
- Empfehlung: Dieser Besonderheit muss bei der Einschätzung des Wertes geistes- und sozialwissenschaftlicher Forschung über alle Phasen von der Eingabe bis zur Verwertung angemessen Rechnung getragen werden.
4. Die besonderen Projektformen (Discovery- und Machbarkeitsstudien) müssten im Hinblick auf Geistes- und Sozialwissenschaften überdacht werden, da in ihrem Feld zwischen der Grundlagenforschung und der Anwendung viele Zwischenstufen liegen und nicht immer absehbar ist, welche Form eine Innovation annimmt.
- Empfehlung: Vorstudien oder Modellversuche, die es erlauben, eine Innovation unter realen Bedingungen zu testen, wären mögliche Formate, die dieser Besonderheit Rechnung tragen.

