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mercredi 23 mai 2012






Stellungnahme der SAGW zum HFG


23.05.2006

Verfassungsartikel und Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (HFG)

Bern, 23. Mai 2006

Die Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW) nimmt Stellung zu den Entwürfen des Verfassungsartikels und des Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen.

Stellungnahme der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW)
Die Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW) nimmt Stellung zu den Entwürfen des Verfassungsartikels und des Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen. Sie begrüsst den Versuch, Forschungstätigkeiten verbindlich und gesamtschweizerisch zu regeln, die in einem ethisch heiklen Umfeld stattfinden. Aus folgenden Gründen fordert sie jedoch die gründliche Überarbeitung der beiden Entwürfe:

  • Die Abgrenzung des Geltungsbereiches auf die «Forschung am Menschen im Gesundheitsbereich» ist unscharf und nicht sinnvoll. Einerseits werden dadurch Forschungsprojekte ausserhalb des Gesundheitsbereiches nicht erfasst, welche mit gesundheitlichen Risiken für Testpersonen verbunden sind. Andererseits werden völlig unbedenkliche Projekte – Beispielsweise eine Studie über die Kommunikation von PatientInnen und Pflegepersonal in einer Klinik – unnötigen Einschränkungen unterworfen. Besser wird der Geltungsbereich auf die Forschung am Menschen mit potentiellen Gesundheitsrisiken für die Testpersonen festgelegt.
  • Beide Entwürfe zeichnen sich durch eine bedauerliche Angst vor der Forschung aus: Sie nehmen als Voraussetzung an, dass es gilt, beforschte Personen vor der Forschung zu schützen. Jedoch ist der Missbrauch der Forschungsfreiheit durch die Forschenden auch heute die Ausnahme und nicht die Regel.
  • Beide Entwürfe sind überfrachtet und greifen in Bereiche ein, die anderenorts, beispielsweise im Datenschutzgesetz, geregelt werden können.


Vollständige Stellungnahme

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pdfSN_hfg_SAGW.pdf | 174 KB
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